Insolvenz

Ein Insolvenzverfahren ermöglicht es Menschen mit Schulden, von diesen loszukommen. Und das schon nach drei Jahren! Das Ziel ist die Restschuldbefreiung.

Hierzu gibt es zwei Verfahrensarten:

Für Privatpersonen, die nie selbständig waren, gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt.

Dieses teilt sich in zwei Abschnitte auf:

  1. außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren (zwingend erforderlich)
  2. gerichtliches Insolvenzverfahren

Für Selbständige und Freiberufler gilt das Regelinsolvenzverfahren, auch Unternehmensinsolvenz genannt.

Hier gibt es nur ein gerichtliches Insolvenzverfahren – und die Möglichkeit, die Selbständigkeit weiterzuführen.

Die Einzelheiten erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.