Ein Insolvenzverfahren ermöglicht es Menschen mit Schulden, von diesen loszukommen. Und das schon nach drei Jahren! Das Ziel ist die Restschuldbefreiung.
Hierzu gibt es zwei Verfahrensarten:
Für Privatpersonen, die nie selbständig waren, gibt es das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt.
Dieses teilt sich in zwei Abschnitte auf:
- außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren (zwingend erforderlich)
- gerichtliches Insolvenzverfahren
Für Selbständige und Freiberufler gilt das Regelinsolvenzverfahren, auch Unternehmensinsolvenz genannt.
Hier gibt es nur ein gerichtliches Insolvenzverfahren – und die Möglichkeit, die Selbständigkeit weiterzuführen.
Die Einzelheiten erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.